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Satzung

Netzwerkphilosophie & Regeln

Das Gründernetzwerk Jena ist eine regionale Plattform und Interessengemeinschaft, jedoch kein Verein. Daher verzichten wir auf eine Satzung. Nichts desto Trotz gibt es einige Regeln.

(I) Mitgliedschaft

(1)  Mitglied werden

Grundsätzlich kann jeder Mitglied im Gründernetzwerk Jena werden, sofern er oder sie sich von den Inhalten und Angeboten des Gründernetzwerks Jena angesprochen fühlt. Hierzu genügt eine einfache Anfrage an die Moderatoren des Gründernetzwerks Jena oder eine Mitgliedschaftsanfrage über die Online-Plattform XING.

(2) Einschränkungen

Um unsere Mitglieder vor außerordentlich engagierten Verkaufstalenten und Beratern zu schützen, möchten wir Mitgliedschaftsanwärter aus der Beraterbranche bitten, uns eine kurze Begründung für Ihre Mitgliedschaft zukommen zu lassen. Zudem sind Berater angehalten, uns mitzuteilen, inwieweit Sie sich aktiv als Mitglied (bspw. durch Referate) einbringen möchten.

(3) Partizipation

Ihr Feedback ist uns wichtig! Bei Kritik, Anregungen und Veränderungswünschen wenden Sie sich bitte an die Moderation. Sagen Sie uns, wenn Sie etwas stört. Teilen Sie uns mit, wenn Sie sich vorstellen können, sich aktiv als Referent oder Gastgeber eines Gründerstammtisches einzubringen.

(4) Veröffentlichung

Als Mitglied der  XING-Gruppe Gründernetzwerk Jena stellen Sie durch Gruppenbeitritt automatisch Ihre freigeschalteten Profildaten für die Mitglieder zur Verfügung.
Sofern Sie auch Interesse an einer Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten auf der Webseite des Gründernetzwerks Jena haben, teilen Sie uns dies in einer formlosen Email unter Angabe Ihrer Kontaktdaten, Branchenzuordnung (max. 3 Nennungen), Foto  und/oder Firmenlogo mit und wir veröffentlichen Ihre Daten. Wünschen Sie die Löschung Ihrer Daten con der Gründertzwerk-Webseite, so genügt ebenfalls eine formlose Email an die Moderation.

(5) Austritt

Sie können jederzeit aus dem Netzwerk austreten. Auf XING vollziehen Sie Ihren Austritt durch Beendigung der Gruppenmitgliedschaft. Ist Ihr Profil auch auf der Webseite des Gründernetzwerks Jena erfasst, so teilen Sie uns kurz Ihre Austrittsabsicht in einer Email an die Moderation mit und wir löschen Ihre Daten.

(II) Umgangsformen

Das Gründernetzwerk Jena agiert nach den Grundsätzen Freiwilligkeit, Offenheit, Transparenz und Hilfsbereitschaft.
Selbstverständlich herrscht Meinungsfreiheit. Kritik und Diskussion sind erlaubt.
Im Interesse aller bittet die Moderation um einen höflichen und respektvollen Umgangston.
Rassistische, sexistische oder diskriminierende Inhalte und Beleidigungen, die gegen die guten Sitten verstoßen sind untersagt.
Konstruktiv-kritische Auseinandersetzungen sind in sachlicher Form zu führen, persönliche Angriffe sind tabu.

(III) Aktivität


Die Mitgliedschaft im Gründernetzwerk Jena ist grundsätzlich freiwillig. Um das Netzwerk lebendig zu halten, bedarf es jedoch mehr als nur dem Angebot einer Plattform zum Netzwerken und Kontaktanbahnen. Das Gründernetzwerk Jena fördert auch den Austausch von Erfahrung und Knowhow sowie den Wissenstransfer. Das Netzwerk lebt für, von und mit seinen Mitgliedern. Daher sind die Mitglieder angehalten, sich aktiv zu engagieren. Stellen Sie Ihr Gründungsvorhaben oder Unternehmen vor. Halten Sie ein Impulsreferat zu einem relevanten Gründerthema.  Senden Sie uns Ihre(Themen-) Vorschläge  für  Gründerstammtische und Events zu. Posten Sie interessante Veranstaltungen und Termine.

(IV) Eigenwerbung

Das Gründernetzwerk Jena unterstützt das Kennenlernen, den Informations- und  Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder. Selbstverständlich können Mitgliederanderen Mitgliedern Angebote unterbreiten. Wir bitten jedoch um eine unkritische, seriöse Darstellung der eigenen Leistungen.

(V) Verstöße und Ausschluss

Verstößt ein Mitglied gegen die Philosophie des Gründernetzwerks sowie die vom Gründernetzwerk vorgegebenen Regeln, so behält sich die Moderation den Ausschluss der betreffenden Person aus dem Gründernetzwerk Jena vor. Das Mitglied wird informiert und zunächst um eine Stellungnahme gebeten. In minderschweren Fällen erfolgt eine Verwarnung. Bei Wiederholung oder schweren Verstößen erfolgt der Ausschluss.

 
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